Durch die Zulassung aller Krankenkassen und Berufsgenossenschaften, können Sie mit einem ärztlichen Rezept unser umfangreiches Therapieangebot in Anspruch nehmen.
Terminvereinbarung - Wir sind für Sie während den Öffnungszeiten persönlich, telefonisch oder per E-Mail erreichbar.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie im Falle einer Verhinderung Ihren Termin mindestens 24 Stunden (bzw. mindestens einen Werktag) vorher absagen. Sie geben uns so die Möglichkeit, einem anderen Patienten diesen Termin anzubieten. Für nicht oder zu kurzfristig abgesagte Termine, erlaubt uns der Gesetzgeber Ihnen diesen privat in Rechnung zu stellen. Eine Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse ist aus gesetzlichen Gründen hierfür nicht möglich.
Gültigkeit der ärztlichen Verordnung - Bitte achten Sie darauf, dass zwischen dem Ausstellungsdatum des Rezeptes und der ersten Behandlung nicht mehr als 14 Tage liegen dürfen.
Gesetzlich ist festgelegt, dass Sie für Heilmittelverordnungen eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages, sowie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro (pro Verordnung) leisten müssen.
Dieser Betrag verbleibt nicht bei uns, sondern wird mit dem Vergütungsanspruch der Krankenkasse verrechnet. Diese Gebühr begleichen Sie bitte spätestens zum letzten Termin in unserer Praxis.
Die Behandlungszeiten für Heilmittelverordnungen werden von den Kassen mit Richtzeiten vorgeben bzw. vergütet (in der Regel zwischen 15 – 20 Min.).
Für privatversicherte Patienten und Selbstzahler-Kunden wird vor Beginn der Behandlung eine Honorarvereinbarung mit den zu erwartenden Leistungen abgeschlossen. Diese Honorarsätze sind durch den Patienten zu begleichen, unabhängig davon, ob eine Versicherung diese ganz, teilweise oder nicht
erstattet.
Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet Ihren jeweiligen Tarif zu kennen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Leistungen Ihrer Krankenkasse.